Kooperationsvereinbarung
Wir legen großen Wert auf Gemeinschaftsgeschäfte. Diese sind ebenfalls ein wichtiger Bestandteil in der Immobilienbranche. Mit unserer Kooperationsvereinbarung möchten wir die grundlegenden Themen einer Zusammenarbeit klären. Ziel hierbei ist, die Kooperation, sowie den Verkauf der Immobilien zu fördern. Der Kooperationsvertrag klärt Themen wie:
- Vertraulichkeitsklausel
- Verschwiegenheitsklausel
- Kunden- & Quellenschutz
- Provisionsregelung
- Salvatorische Klausel
Wir stellen dem Makler, in Kooperation mit einer Werbeagentur, ein aussagekräftiges Exposé zur Verfügung.